Testverfahren nach dem langen Wochenende

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach dem langen Karnevalswochenende ändern sich erneut die Vorgaben zur Testung der Schüler*innen. Im Prinzip verhält es sich wie vor der letzten Verschärfung:

Geimpfte und genesene Schüler*innen können sich testen lassen, müssen es aber nicht.

Als geimpft gelten alle, die mindestens zwei Impfungen erhalten haben, deren letzter Impftermin mindestens 14 aber nicht länger als 90 Tage zurückliegt.

Als genesen gelten alle, deren Infektion (Tag des positiven PCR Testes) mindestens 28 aber nicht länger als 90 Tage zurückliegt .

Für uns stellt die Erhebung aller notwendigen Daten eine logistische Herausforderung dar.

Deshalb werden wir am Mittwoch, den 02.03.2022 noch einmal alle Schüler*innen testen.

Bis zum darauffolgenden Testtermin am Freitag, den 04.03.2022 bitten wir Sie, Ihren Kindern den Impf- oder Genesenennachweis mitzugeben, damit wir die Anzahl der bereits erhaltenen Impfungen und das Datum der letzten Impfung oder der Genesung festhalten können.

Insofern ein Nachweis auf dem jeweiligen Mobiltelefon hinterlegt ist, reicht das in der Regel.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes langes Wochenende.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung