Elternbrief der Schulleitung

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Landesregierung hat entschieden, dass aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen entfällt.

Allerdings gilt eine Übergangsfrist.

Bis Samstag, 2. April 2022, wird demnach § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen.

Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Für NRW hat die Landesregierung weiterhin entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Das anlasslose Testen in den Schulen wird nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Bitte bleiben Sie alle gesund

Herzliche Grüße aus der SKW

Dr. Rainer Großbröhmer