Stand: 12.05.2021
Der Wechselunterricht zwischen Distanz- und Präsenz ist an der Sekundarschule Wadersloh folgendermaßen geregelt:
Hier noch ein wichtiger Hinweis zum Videounterricht:
An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine missbräuchliche Nutzung von Video-und Audiotools (Aufzeichnungen des digitalen Distanzunterrichts und z.T. Verbreitung dieser über Social-Media-Kanäle) nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkraft und Schüler*innen beeinträchtigt, sondern auch straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen haben kann (Straftatbestände sind Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verletzung des Rechts am eigenen Bild). Außerdem gilt: Eltern bzw. Erziehungsberechtigte gehören nicht zum Adressatenkreis der schulischen Bildung. Die Teilnahme an den Videokonferenzen ist daher ausschließlich den jeweiligen Schüler*innen gestattet. Eltern dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Lehrer*innen an einzelnen Unterrichtsstunden ihrer Kinder teilnehmen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schulgesetztes NRW § 120 und §121 in Verbindung mit den Ausführungen des/der Landesbeauftragte(n) für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW vom 20.10.2020 („Pandemie und Schule – Datenschutz mit Augenmaß“, S.5f)