Der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse kann nach der bestehenden Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (RdErl. D. Kultusministeriums von 26.03.1980) ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis sein.
In diesem Fall entscheiden die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.
Bitte lesen Sie sich den Elternbrief hier durch.
Beschreibung | Dateiname und Typ | Datum |
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Downloads | elternbrief--schulbesuch-im-winter-2021-22.pdf (141.07 KB) | 11.11.2021 |