Informationen der Gemeinde Wadersloh

Der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse kann nach der bestehenden Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (RdErl. D. Kultusministeriums von 26.03.1980) ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis sein.

In diesem Fall entscheiden die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.

Bitte lesen Sie sich den Elternbrief hier durch.

Downloads

Beschreibung Dateiname und Typ Datum
Downloads  elternbrief--schulbesuch-im-winter-2021-22.pdf (141.07 KB) 11.11.2021